Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Motrain AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Motrain AG
Motrain AG
Hauptstrasse 45
8750 Glarus
Trainingsstandort:
Obere Allmeind 1
8755 Ennenda
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Trainings, Kurse, Buchungen und Dienstleistungen der Motrain AG. Mit der Buchung oder Nutzung der Angebote akzeptieren die Teilnehmenden diese AGB.
2. Buchung und Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung publizierten Preise und Konditionen. Buchungen sind verbindlich.
3. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Teilnahme setzt eine ausreichende körperliche und gesundheitliche Verfassung voraus. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen eigenverantwortlich zu berücksichtigen und bei Bedarf ärztlichen Rat einzuholen.
4. Unfall- und Verletzungsrisiko
Die Teilnahme an sämtlichen Trainings, Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Indoor-Skitraining ist mit sportartspezifischen Risiken verbunden. Motrain haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Unfälle, Verletzungen, Sachschäden oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlage oder der Teilnahme an Trainings entstehen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Motrain verursacht wurden.
5. Unfallversicherung
Die Teilnehmenden sind selbst für einen ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz verantwortlich.
6. Sicherheitsanweisungen
Den Anweisungen des Motrain-Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Missachtung von Sicherheitsvorschriften kann Motrain Personen vom Training ausschliessen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
7. Ausrüstung und Bekleidung
Die Teilnehmenden sind für geeignete Sportbekleidung und Ausrüstung verantwortlich. Für persönliche Gegenstände übernimmt Motrain keine Haftung. Weitere Informationen sind auf der FAQ-Seite der Website publiziert.
8. Minderjährige und Gruppenanmeldungen
Minderjährige dürfen teilnehmen, sofern eine Zustimmung der gesetzlichen Vertretung vorliegt oder die Anmeldung über einen Verein, Skiclub, eine Schule oder eine andere berechtigte Organisation erfolgt. Bei Anmeldungen durch Vereine, Skiclubs, Schulen oder andere Organisationen bestätigt die anmeldende Organisation, dass die erforderlichen Zustimmungen der gesetzlichen Vertretungen vorliegen. Vor Beginn und nach Abschluss des gebuchten Trainings liegt die Aufsichtspflicht für Minderjährige bei den Eltern, gesetzlichen Vertretungen oder der anmeldenden Organisation.
9. Annullation und Umbuchung
Für Annullationen, Umbuchungen, Rückerstattungen und Nichterscheinen gelten die jeweils aktuellen Buchungs- und Stornierungsbedingungen von Motrain: https://www.motrain.ch/?page_id=356
10. Bild- und Videoaufnahmen
Für Trainingsanalysen können Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden. Eine Verwendung für Marketingzwecke erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person bzw. bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertretung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Motrain AG.
Stand: Juni 2026